Die EU-Schwellenwerte betragen aktuell für:
| Bauaufträge (VOB) |
5.000.000 Euro (netto) |
| Leistungen (VOL/A) und Freiberufliche Leistungen (VOF) |
200.000 Euro (netto) |
| Liefer- und Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasser- und der Energieversorgung (SektVO) |
400.000 Euro (netto) |
Vergabenachprüfungen erfolgen auf der Grundlage des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB/A) und Leistungen (VOL/A) sowie der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und der Sektorenverordnung (SektVO).
Wer kann einen Nachprüfungsantrag stellen?
Die Antragsbefugnis ist in § 107 Absatz 2 Satz 1 GWB geregelt. Danach kann jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, einen Nachprüfungsantrag stellen.
Anforderung von Beschlüssen
Beschlüsse der Vergabekammer Niedersachsen oder der ehemaligen Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg können über den untenstehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in schreiben" angefordert werden. Sie erhalten dann per E-Mail die gewünschte Entscheidung in anonymisierter Form.
| Ansprechpartnerinnen in der Geschäftsstelle | Tel. 04131/15- |
Erreichbarkeit |
| Frau Susanne Biermann | 1336 | Montag bis Mittwoch |
| Frau Brigitte Claaßen | 1335 | Montag bis Freitag (vormittags) |
| Frau Manuela Heise-Kardinahl | 1334 | Montag bis Freitag (vormittags) |
Die Anschrift lautet:
Vergabekammer Niedersachsen beim
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Fax: 04131/15-2943
Die Vergabekammer können Sie zu folgenden Zeiten erreichen:
| montags bis donnerstags | 08:00 - 16:00 Uhr |
| freitags und an Werktagen vor arbeitsfreien Tagen | 08:00 - 14:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 16 Uhr bzw. 14 Uhr bei der Vergabekammer eingehen, erst am darauf folgenden Arbeitstag zugestellt werden können.
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