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Handwerksrecht

Das Handwerksrecht ist seit 1953 im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung, geregelt und bereits mehrfach geändert und den aktuellen Entwicklungen angepasst worden. Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz. Die Länder haben die Möglichkeit über den Bundesrat bei Änderungen mitzuwirken. Dies gehört zu den Aufgaben des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wie auch die Abstimmung von Rechtspositionen und Verfahren mit der Bundesregierung, anderen Bundesländern und den Handwerksverbänden.

Darüber hinaus nimmt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Rechtsaufsicht und in Bezug auf Ausnahmegenehmigungen und Ausübungsberechtigungen zur Eintragung in die Handwerksrolle auch die Fachaufsicht über die niedersächsischen Handwerkskammern wahr. Vor Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmegenehmigung wird eine kostenlose Beratung zu den Antragserfordernissen durch die zuständige Handwerkskammer empfohlen, denn auch die Ablehnung eines Antrags ist gebührenpflichtig. Vordrucke zur Beantragung einer entsprechenden Genehmigung bei der zuständigen Handwerkskammer finden Sie zum Download rechts in der Infospalte. Außerdem finden Sie dort Anträge zur Eintragung in und Löschung aus der Handwerksrolle sowie den Verzeichnissen der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe.

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