Gegenstand der Förderung ist dabei:
- die Schaffung von erlebnisorientierten Infrastruktureinrichtungen, insbesondere im Bereich Natur- und Kulturtourismus,
- die Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen, die für die jeweilige touristische Region ein besonderes Entwicklungspotenzial besitzen,
- Optimierung der touristischen Infrastruktur auf der Basis touristischer Masterpläne,
- regionale, zielgruppenorientierte oder thematische Kooperations- und Vernetzungsprojekte, die eine engere Zusammenarbeit der Regionen bewirken bzw. zur Realisierung von Investitionsvorhaben über Gemeindegrenzen hinweg beitragen,
- nicht-investive Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft.
Ein förderwürdiges Projekt muss folgende Qualitätskriterien erfüllen:
- es wirkt positiv auf regionales Wachstum und Beschäftigung und ist ökonomisch nachhaltig,
- es trägt zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots bei,
- es ist innovativ,
- es befördert Kooperation und Vernetzung in der Region,
- es liegt in einem touristischen Schwerpunkt,
- es ist ökologisch nachhaltig,
- es ist sozial nachhaltig.
Dabei werden im Einzelnen folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:
1. Entwicklung touristischer Masterpläne für die zentralen touristischen Destinationen:
Diese Entwicklungskonzepte beinhalten, bezogen auf die jeweilige Region, eine Bestands- und Potenzialanalyse, eine mit Marktforschungsdaten hinterlegte aktuelle Bewertung sowie aus diesen Ergebnissen abgeleitete Handlungsempfehlungen zur Infrastrukturausstattung, zur Produktentwicklung, zur Organisation und zum Marketing.
2. Förderung des Aktiv- und Naturtourismus:
- Weiterentwicklung des landesweiten Fernradwegenetzes (N-Netz)
- Fernwanderwege mit Ankerfunktion für Region
- überregionale bzw. regionsweite Vernetzung von Gewässern für den Wassertourismus
3. Förderung des Kulturtourismus:
- Steigerung der Nutzung des kulturtouristischen Potenzials im Städtetourismus,
- Entwicklung des baulich-kulturellen und landschaftlichen Erbes (Schlösser, Parks und Gärten, historische Sehenswürdigkeiten) zu touristischen Anziehungspunkten,
- Schaffung erlebnisorientierter Kultureinrichtungen mit touristischer Bedeutung (Infotainment-, Science-Center etc.),
- Erstellung und Umsetzung projektbezogener kulturtouristischer Marketingkonzepte, Aufbau von Marketingnetzwerken.
4. Förderung des Gesundheitstourismus:
- Attraktivierung und Neubau von Gesundheitsbädern,
- Optimierung von Kurmitteleinrichtungen.
Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank).
Ansprechpartner
Frau Andrea Menge, Tel.: 0511 120-5539
Herr Thilo Schmalgemeier, Tel.: 0511 120-5544
Frau Karin Hahn, Tel.: 0511 120-5545
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