Schriftgröße:
normal gross extragross
Farbkontrast:
hell dunkel

Tourismusförderung

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft vom 17.07.2007.

Gegenstand der Förderung ist dabei:

  • die Schaffung von erlebnisorientierten Infrastruktureinrichtungen, insbesondere im Bereich Natur- und Kulturtourismus,
  • die Modernisierung von Infrastruktureinrichtungen, die für die jeweilige touristische Region ein besonderes Entwicklungspotenzial besitzen,
  • Optimierung der touristischen Infrastruktur auf der Basis touristischer Masterpläne,
  • regionale, zielgruppenorientierte oder thematische Kooperations- und Vernetzungsprojekte, die eine engere Zusammenarbeit der Regionen bewirken bzw. zur Realisierung von Investitionsvorhaben über Gemeindegrenzen hinweg beitragen,
  • nicht-investive Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft.

Ein förderwürdiges Projekt muss folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • es wirkt positiv auf regionales Wachstum und Beschäftigung und ist ökonomisch nachhaltig,
  • es trägt zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots bei,
  • es ist innovativ,
  • es befördert Kooperation und Vernetzung in der Region,
  • es liegt in einem touristischen Schwerpunkt,
  • es ist ökologisch nachhaltig,
  • es ist sozial nachhaltig.

Dabei werden im Einzelnen folgende inhaltliche Schwerpunkte gesetzt:

1. Entwicklung touristischer Masterpläne für die zentralen touristischen Destinationen:
Diese Entwicklungskonzepte beinhalten, bezogen auf die jeweilige Region, eine Bestands- und Potenzialanalyse, eine mit Marktforschungsdaten hinterlegte aktuelle Bewertung sowie aus diesen Ergebnissen abgeleitete Handlungsempfehlungen zur Infrastrukturausstattung, zur Produktentwicklung, zur Organisation und zum Marketing.

2. Förderung des Aktiv- und Naturtourismus:
- Weiterentwicklung des landesweiten Fernradwegenetzes (N-Netz)
- Fernwanderwege mit Ankerfunktion für Region
- überregionale bzw. regionsweite Vernetzung von Gewässern für den Wassertourismus

3. Förderung des Kulturtourismus:
- Steigerung der Nutzung des kulturtouristischen Potenzials im Städtetourismus,
- Entwicklung des baulich-kulturellen und landschaftlichen Erbes (Schlösser, Parks und Gärten, historische Sehenswürdigkeiten) zu touristischen Anziehungspunkten,
- Schaffung erlebnisorientierter Kultureinrichtungen mit touristischer Bedeutung (Infotainment-, Science-Center etc.),
- Erstellung und Umsetzung projektbezogener kulturtouristischer Marketingkonzepte, Aufbau von Marketingnetzwerken.

4. Förderung des Gesundheitstourismus:
- Attraktivierung und Neubau von Gesundheitsbädern,
- Optimierung von Kurmitteleinrichtungen.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank).

Ansprechpartner

Frau Andrea Menge, Tel.: 0511 120-5539

Herr Thilo Schmalgemeier, Tel.: 0511 120-5544

Frau Karin Hahn, Tel.: 0511 120-5545

Übersicht